DIE REFORM DER BESTEUERUNG EIGENMIETWERT
Heute müssen Immobilieneigentümer in der Schweiz eine Einkommenssteuer auf dem sogenannten Eigenmietwert bezahlen. Ziel dieser...
Einleitung
Besteuerung des Eigenmietwerts - derzeitiger Rahmen
Heute müssen Immobilieneigentümer in der Schweiz eine Einkommenssteuer auf dem sogenannten Eigenmietwert bezahlen. Ziel dieser Besteuerung ist es, Steuerpflichtige, die Eigentümer von Immobilien sind, gleich zu behandeln wie Steuerpflichtige, die eine Wohnung / ein Haus mieten.
Infolgedessen sind bestimmte Ausgaben wie Instandhaltungskosten und Hypothekenzinsen als Abzüge vom steuerpflichtigen Einkommen zulässig.
Dieser steuerliche Rahmen hat zur Folge, dass die Haushalte in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern deutlich höher verschuldet sind.
Problemstellung
Besteuerung des Eigenmietwerts - Gründe für eine Änderung
Komplexes System, hohe Verwaltungskosten für die Steuerzahler und für die Gemeinden
Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Immobilienbesitzern und Mietern
Ziel, die Verschuldung der Haushalte zu reduzieren
Erleichterung von Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum
Allgemeiner Teil
Geplante Änderungen bei der Besteuerung
Abschaffung der Besteuerung des Mietwerts für Hauptwohnsitze. Zweitwohnsitze wie Ferienwohnungen sind davon nicht betroffen.
Infolgedessen sind die Unterhalts- und Renovierungskosten für Hauptwohnungen nicht mehr steuerlich absetzbar.
Auf Bundesebene sind Abzüge für Energiespar- und Umweltkosten nicht mehr zulässig. Die Kantone können solche Abzüge weiterhin in ihren kantonalen Steuergesetzen vorsehen.
Der Steuerabzug für Schuldzinsen auf selbst genutzten Liegenschaften wird abgeschafft oder erheblich reduziert.
Steuervergünstigungen für Erstinvestitionen in selbstgenutzte Liegenschaften werden eingeführt.
Wenn die Änderungen vom Parlament angenommen werden, treten sie frühestens 2021 in Kraft.
Die Änderungen müssen in Bezug auf die Staatseinnahmen neutral sein.
Geplante Änderungen in der Besteuerung - Konsequenzen für Immobilieneigentümer?
Die Steuervorteile im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen hängen ab von
Der Beleihungsauslauf der Immobilie,dem Zustand des Gebäudes / der Notwendigkeit von Renovierungen,Zinssatz der Hypothek undStandort der Immobilie (Steuersätze varrieren je nach Kanton).
These: Nicht alle Immobilieneigentümer werden davon profitieren.
Änderungen der Besteuerung - Folgen für die Banken? Thesen
Für die Banken, die Hypotheken anbieten, könnten die Auswirkungen doppelt sein:
Verringerung der Hypotheken; weniger Zinserträge
Verringerung der verwalteten Vermögen aufgrund der Rückzahlung von Hypotheken
Unter anderem könnten die folgenden Arten von Schweizer Banken betroffen sein:
Kantonalbanken
Hypothekarbanken
Die Folgen sind derzeit noch schwer abzuschätzen, da die Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen ist.Gemäss Analysten
schätzt die Zürcher Kantonalbank, dass zwischen 10 und 14 % der Hypotheken amortisiert werden könnten.
Die Luzerner Kantonalbank schätzt, dass sich ihre Bilanz über einen Zeitraum von 10 Jahren um 5 % verringern wird.
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