DIE REFORM DER BESTEUERUNG EIGENMIETWERT

Heute müssen Immobilieneigentümer in der Schweiz eine Einkommenssteuer auf dem sogenannten Eigenmietwert bezahlen. Ziel dieser...

Cian Ehrismann

11/20/20222 min read

Einleitung

Besteuerung des Eigenmietwerts - derzeitiger Rahmen

  • Heute müssen Immobilieneigentümer in der Schweiz eine Einkommenssteuer auf dem sogenannten Eigenmietwert bezahlen. Ziel dieser Besteuerung ist es, Steuerpflichtige, die Eigentümer von Immobilien sind, gleich zu behandeln wie Steuerpflichtige, die eine Wohnung / ein Haus mieten.

  • Infolgedessen sind bestimmte Ausgaben wie Instandhaltungskosten und Hypothekenzinsen als Abzüge vom steuerpflichtigen Einkommen zulässig.

  • Dieser steuerliche Rahmen hat zur Folge, dass die Haushalte in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern deutlich höher verschuldet sind.

Problemstellung

Besteuerung des Eigenmietwerts - Gründe für eine Änderung

  • Komplexes System, hohe Verwaltungskosten für die Steuerzahler und für die Gemeinden

  • Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Immobilienbesitzern und Mietern

  • Ziel, die Verschuldung der Haushalte zu reduzieren

  • Erleichterung von Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum


Allgemeiner Teil

Geplante Änderungen bei der Besteuerung

  • Abschaffung der Besteuerung des Mietwerts für Hauptwohnsitze. Zweitwohnsitze wie Ferienwohnungen sind davon nicht betroffen.

  • Infolgedessen sind die Unterhalts- und Renovierungskosten für Hauptwohnungen nicht mehr steuerlich absetzbar.

  • Auf Bundesebene sind Abzüge für Energiespar- und Umweltkosten nicht mehr zulässig. Die Kantone können solche Abzüge weiterhin in ihren kantonalen Steuergesetzen vorsehen.

  • Der Steuerabzug für Schuldzinsen auf selbst genutzten Liegenschaften wird abgeschafft oder erheblich reduziert.

  • Steuervergünstigungen für Erstinvestitionen in selbstgenutzte Liegenschaften werden eingeführt.

  • Wenn die Änderungen vom Parlament angenommen werden, treten sie frühestens 2021 in Kraft.

  • Die Änderungen müssen in Bezug auf die Staatseinnahmen neutral sein.

Geplante Änderungen in der Besteuerung - Konsequenzen für Immobilieneigentümer?
  • Die Steuervorteile im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen hängen ab von

Der Beleihungsauslauf der Immobilie,dem Zustand des Gebäudes / der Notwendigkeit von Renovierungen,Zinssatz der Hypothek undStandort der Immobilie (Steuersätze varrieren je nach Kanton).

  • These: Nicht alle Immobilieneigentümer werden davon profitieren.

Änderungen der Besteuerung - Folgen für die Banken? Thesen

Für die Banken, die Hypotheken anbieten, könnten die Auswirkungen doppelt sein:

  • Verringerung der Hypotheken; weniger Zinserträge

  • Verringerung der verwalteten Vermögen aufgrund der Rückzahlung von Hypotheken

Unter anderem könnten die folgenden Arten von Schweizer Banken betroffen sein:

  • Kantonalbanken

  • Hypothekarbanken

Die Folgen sind derzeit noch schwer abzuschätzen, da die Gesetzgebung noch nicht abgeschlossen ist.Gemäss Analysten

  • schätzt die Zürcher Kantonalbank, dass zwischen 10 und 14 % der Hypotheken amortisiert werden könnten.

  • Die Luzerner Kantonalbank schätzt, dass sich ihre Bilanz über einen Zeitraum von 10 Jahren um 5 % verringern wird.